Erwachsenenvertretung

Bild von Rosie Sun aus Unsplash

Das Wohl des Betroffenen steht an erster Stelle!

Rechtsanwalt Beck und seine Mitarbeiter betreuen seit Jahren Menschen, die nicht mehr in der Lage sind , ihre (Rechts-)Geschäfte ohne Gefährdung für sich selbst wahrzunehmen. Erwachsenenvertretung bedeutet heute nicht mehr schlechthin Entmündigung! Wir vetreten diese Menschen über Auftrag des Pflegschaftsgerichts und dieses bestimmt, in welchen Belangen dies geschehen soll. Wir richten persönliche Betreuungsdienste ein und helfen so bei der Bewältigung des Alltags. Sind Sie selbst bereits Erwachsenenvertreter, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

Gerade in der Erwachsenenvertretung sind nicht nur rechtliches Wissen, sondern vor allem Einfühlsvermögen und Organisationstalent gefragt. Unsere jahrelange Erfahrung sowie die Zusammenarbeit mit Sozialarbeitern und Hilfsorganisationen helfen den Betroffenen und ihren Angehörigen, den oft schwierigen Alltag zu erleichtern.




 
 
 
 
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